Die CDU-Fraktion ist über das Verhalten der SPD-Fraktion und deren Ignoranz gegenüber parlamentarischen Grundsätzen und Rechten sehr erschrocken.

Die Häufigkeit der schriftlichen Anfragen unseres Fraktionsmitgliedes Herrn Harald Klippert zur Haushaltslage ist darin begründet, dass seine Anfragen in den vergangenen Sitzungen nur ausweichend oder gar nicht beantwortet wurden. Selbst Herr Nußbeck musste sich für das nicht zulassen von Zusatzfragen auf einer vorhergehenden Sitzung entschuldigen, weil er die Beantwortung der Fragen von Herrn Klippert unter einen anderen Tagesordnungspunkt gesetzt hatte und damals Zusatzfragen deshalb ablehnte.

Warum sich die SPD-Fraktion über die Häufigkeit und sicher auch bohrenden Fragen unseres Herrn Klippert so dermaßen echauffierte, können wir nicht nachvollziehen. Gerade auch deshalb nicht, weil der Fraktionsvorsitzende der SPD, Herr Karwecki, selbst in seiner vorhergehenden Rede Herrn Klippert persönlich angegriffen hat, ihm jedwedes Wissen von Haushaltsrecht absprach und ihm empfahl nochmals die Schulbank zu drücken.

Das Verlassen der gesamten SPD-Fraktion während der Rede von Herrn Klippert wertet die CDU-Fraktion daher als „Flucht vor der Wahrheit“.

Wir stellen ausdrücklich fest, dass Herr Klippert und die gesamte CDU-Fraktion einzig ihr Recht in Anspruch nimmt, welches in der Hessischen Gemeindeordnung als Aufgabe der Gemeindevertretung festgelegt ist, nämlich die Überwachung von Gemeindevorstand und -verwaltung durch Fragen.

Da unabhängig vom Nichtvorhandensein belastbarer Zahlen aus den beiden Vorjahren auch keine geprüften Zahlen der davor liegenden Jahre vorhanden sind, bewegen sich die Gemeindefinanzen im luftleeren Raum. Die CDU macht dies mit der Ablehnung des Haushalts deutlich und möchte somit öffentlich auf die bisherige unklare und mit Risiken verbundene Haushaltspolitik der Gemeinde hinweisen. Begründet ist dieser Zustand durch hausgemachte interne Fehler bei der Verwaltung mit dem jahrelangen Festhalten an einem nicht kompatiblen Buchungsprogramm, welches für das hessische Haushaltsrecht nur unzulänglich zu gebrauchen war.

Auch eine Ablehnung und der Hinweis auf Missstände gehören für uns zur konstruktiven Mitarbeit in der Gemeindevertretung.

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